Register zu den "Wiener Stadtbüchern" (1395-1430)
Die Wiener Stadtbücher
1395-1430, Teil 1-3: 1395-1412, hg. von Wilhelm Brauneder (Teil 1-2), Gerhard
Jaritz und Christian Neschwara (Teil 2-3) (Fontes Rerum Austriacarum III/10/1-3)
Wien-Köln: Böhlau Verlag 1998-2004.
Im Archiv der Stadt und des Landes Wien liegen unter der Handschriftensignatur
A 285/1-3 drei Foliobände in Leder, die üblicherweise als "Wiener
Testamentsbücher" bezeichnet werden. Die Quelle nennt sich selbst
"Stadtbuch" und ist ihrem Charakter nach tatsächlich den Stadtbüchern
zuzuordnen. Die Bezeichnung "Testamentsbuch ist nicht nur unzeitgenössisch,
sondern aus zwei Gründen irrig: Erstens enthält die Quelle keineswegs
nur letztwillige Verfügungen, zweitens sind diese keine Testamente, sondern
letztwillige Verfügungen anderer Art, sogenannte "Geschäfte".
Neben jenen enthalten die Stadtbücher weitere Eintragungen. Sie sind zum
einen privatrechtlicher Natur; die meisten betreffen wie auch die Geschäfte
das Erbrecht (Erbteilungen, Verwandtschaftsweisungen) oder Probleme der Nachlassverteilung
(Feststellungen echter Not in bezug auf nachgelassene Schulden, Gütergemeinschaftsabreden).
Andere Eintragungen haben öffentlichrechtlichen Charakter wie etwa die
Ratslisten, Ratsweisungen und Handwerksordnungen.
Die "Wiener Stadtbücher" stellen eine Rechtsquelle ersten Ranges
dar, sind aber nicht nur für die Rechtsgeschichte von Bedeutung, sondern
ebenso - um nur einige Wissenschaftszweige zu nennen - für die Kultur-,
die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Mit ihrer Bedeutung als Stadtbuch einer
der größten Städte Mitteleuropas sprengt die Quelle den lokalen
Rahmen.
Die Volledition derselben wurde im Jahre 1989 begonnen und ist nun im Jahre
2004 auf drei Bände angewachsen, welche die Jahre 1395 bis 1412 umfassen.
Der Zugang zum edierten Material ist bis dato noch immer etwas schwierig, als
umfassende Register erst nach dem Abschluss der Edition vorliegen werden, der
wohl erst in etwa 15 bis 20 Jahren verwirklicht sein wird. Die nun vorliegenden
Bände enthalten bloß ein rechtshistorisches Glossar und ein kurzregestenartiges
Verzeichnis der Eintragungen.
Um dieses Problem zu vermindern und als Vorbereitung für die Gesamtregister
nach Abschluss der Edition werden am Internet einige Register angeboten, welche
die Benutzung der vorliegenden Bände erleichtern sollen. Dieselben sind
als "work in progress" zu verstehen und repräsentieren den jeweiligen
Stand ihrer Anlage. "Updates" erfolgen alle drei Monate. Die Verweise
in den Registern beziehen sich jeweils auf die vergebenen Nummern des Einträge
in der Edition (Band 1 enthält Nr. 1 bis 624, Band 2 Nr. 625 bis 1239 und
Band 3 Nr. 1240 bis 1866).
Folgende Register werden angeboten:
1. ein kurzregestenartiges Verzeichnis der Eintragungen. Dasselbe beinhaltet das Gesamtverzeichnis aller oben genannten, in den Einzelbänden enthaltenen Verzeichnisse;
2. ein Personenregister;
3. ein Ortsregister;
4. ein Rechsthistorisches Sachregister;
5. ein Realienkundliches Sachregister.
Außerdem wird ein Rechtshistorisches Glossar angeboten, welches die in den einzelnen Bänden der Edition aufgenommenen Glossare vereinigt.
Christian Neschwara zeichnet für das Verzeichnis der Eintragungen, das
Ortsregister, das Rechtshistorische Sachregister und das Rechtshistorische
Glossar verantwortlich.
Die Anlage des Personenregisters und des Realienkundlichen Sachregisters erfolgt
durch Gerhard Jaritz.
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